Werner Koppmann

Werner Koppmann

Rechtsanwalt Werner Koppmann studierte Rechtswissenschaften in München und ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Von Beginn an ist er nahezu ausschließlich im Bereich des privaten Baurechts tätig. Von 1984 bis 2005 betrieb er zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Nils Kleine-Möller, dem Mitautor und Mitherausgeber des Standardwerks „Handbuch des privaten Baurechts“, die „kanzlei für baurecht“ in München. Nachdem sich Dr. Kleine-Möller Ende 2005 aus der Anwaltstätigkeit zurück zog, führte Rechtsanwalt Koppmann die Kanzlei zunächst alleine weiter, schloss sich zum 01.01.2012 den Rembert.Rechtsanwälten Hamburg / München an und verstärkte deren Münchner Büro bis Ende 2018.

Deutschlandweit bekannt wurde Rechtsanwalt Koppmann durch die Publikation „Die neue Bauhandwerkersicherung“ als Mitautor, die als erste Kommentierung des damals neuen § 648a BGB (a.F.) wesentlich zur Meinungsbildung in juristischen Fachkreisen beitrug.

Im Mittelpunkt seiner anwaltlichen Arbeit steht das Bau-Werkvertragsrecht. Rechtsanwalt Koppmann berät und vertritt vorwiegend Bauunternehmen des Mittelstands, aber auch Architekten, Ingenieure, Wohnungseigentümergemeinschaften, private Bauherren, Bauträger sowie Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sein besonderes Interesse gilt neben der allzu oft unvermeidbaren Prozessvertretung der außergerichtlichen Beratung, von der Vertragsgestaltung bis hin zur baubegleitenden Beratung. Seine Arbeitsmaxime lautet: Konfliktvermeidung ist besser als Konfliktlösung!

Arbeitsgebiete

Bücher und Buchbeiträge

Aufsätze